Kommunalwahl 2016 – Wahlergebnisse

Gemeindewahl Bilshausen

Gemeindewahl 2016 Ergebnisse

Wahlbeteiligung: 58,13% (56,19% 2011)
Wahlberechtigte: 1.906
Wähler: 1.108
Ungültige Stimmzettel: 13
Gültige Stimmen: 3.256

 

Bewerberliste SPD
Gültige Stimmen 521 (563 2011)

Listenposition Name Stimmen Prozent
101 Neumann, Richard 150 28,79%
103 Dierkes, Reinhard 144 27,64%
100 Liste 98 18,81%
102 Strüber, Markus 67 12,86%
104 Große, Erwin 62 11,90%

 

Bewerberliste CDU
Gültige Stimmen 1774 (2.130 2011)

Listenposition Name Stimmen Prozent
101 Kreis, Anne-Marie 350 19,73%
103 Dr. Diederich, Matthias 319 17,98%
100 Liste 154 8,68%
102 Hundeshagen, Birgitta 144 8,12%
110 Engelhardt, Uwe 135 7,61%
109 Bringmann, Sven-Christian 126 7,10%
105 Ercan, Niklas 115 6,48%
104 Strüber, Jens 110 6,20%
107 Berlin, Jessica 105 5,92%
108 Schlick, Ansgar 88 4,96%
106 Mierzwiak, Alexander 56 3,16%
111 Woop, Theres 49 2,76%
112 Jünemann, Norman 23 1,30%

 

Bewerberliste UWB
Gültige Stimmen 961 (586 2011)

Listenposition Name Stimmen Prozent
101 Wüstefeld, Thomas 555 57,75%
100 Liste 133 13,84%
102 Engelhardt, Heidemarie 77 8,01%
106 Knieriemen, Bernhard 62 6,45%
105 Schäfer, Peter 62 6,45%
104 Rhode, Thomas 39 4,06%
103 Liebenau, Reinhard 33 3,43%

 

Grün hinterlegt = Bewerber wurde gewählt

Samtgemeindewahl

Kreiswahl

Landratswahl

Vorläufiges Ergebnis zur Stichwahl zur Landratswahl 2016 - Gesamt

Wahlbeteiligung: 30,84%
Wahlberechtigte: 267.698
Wähler: 82.547
Ungültige Stimmzettel: 697
Gültige Stimmen: 81.850

WV-Nr Partei Stimmen Prozent
1 Reuter, Bernhard (SPD) 45.971 56,16%
2 Dr. Theuvsen, Ludwig (CDU) 35.879 43,84%
Quelle: Kommunale Dienste Göttingen www.kdgoe.de

Kandidaten für den Gemeinderat – Wahlbereich 1 Gemeinde Bilshausen

1 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

  1. Neumann, Richard
  2. Strüber, Markus
  3. Dierkes, Reinhard
  4. Große, Erwin

2 – Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen

  1. Kreis, Anne-Marie
  2. Hundeshagen, Birgitta
  3. Dr. Diederich, Matthias
  4. Strüber, Jens
  5. Ercan, Niklas
  6. Mierzwiak, Alexander
  7. Berlin, Jessica
  8. Schlick, Ansgar
  9. Bringmann, Sven
  10. Engelhardt, Uwe
  11. Woop, Theres
  12. Jünemann, Norman

15 – Unabhängige Wähler Bilshausen

  1. Wüstefeld, Thomas
  2. Engelhardt, Heidemarie
  3. Liebenau, Reinhard
  4. Rhode, Thomas
  5. Schäfer, Peter
  6. Knieriemen, Bernhard

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2016

Am 11. September 2016 sind in Niedersachsen von 8 bis 18 Uhr die Wahlräume geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen ihre Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen der Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften. In einzelnen Landkreisen, Städten, Samtgemeinden und Gemeinden werden auch die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, d. h. die Landrätinnen und Landräte sowie die (Ober-/)Bürgermeisterinnen und (Ober-/)Bürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Wo dies der Fall ist, erfahren Sie durch die öffentlichen Bekanntmachungen der örtlichen Wahlleitungen.

Wer für mehrere Wahlen wahlberechtigt ist, zum Beispiel für den Kreistag, den Rat der Gemeinde, die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten, erhält auch mehrere Stimmzettel. Die Namen der sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf den Stimmzetteln und werden auch ca. vier Wochen vor dem Wahltag durch die Bekanntmachungen der Wahlleitungen über die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern gemacht werden.

Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) besitzen, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen, Ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In Ihr Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in Ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Wenn Sie in Ihr Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum Sie wählen können.

Ausnahmsweise dürfen Sie auch durch Briefwahl wählen, wenn Sie einen Wahlschein beantragt und erhalten haben.

Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der Sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rates Ihrer Gemeinde, gegebenenfalls auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten.
Für die Wahl der Vertretungen (z.B. Kreistag, Rat der Gemeinde) können Sie, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen! Sie haben für jeden Stimmzettel drei Stimmen!

Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.

Sofern solche Direktwahlen in Ihrem Wahlgebiet erfolgen, haben Sie nur eine Stimme für jede dieser Wahlen, die Sie einer Bewerberin oder einem Bewerber Ihrer Wahl durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.
  • Wenn Sie bis zum 21. August 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie wahrscheinlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können das nachprüfen: die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 22. bis 26. August 2016 bei Ihrer Gemeinde (Samtgemeinde) zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wenn Sie nicht eingetragen sind, können Sie bis zum 26. August 2016 eine Berichtigung beantragen. Beachten Sie bitte: wenn Sie in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung haben, werden Sie nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen!
  • Es ist ein guter demokratischer Brauch, dass man am Wahltag selbst zum Wahlraum geht. Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahlraum zu wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
  • Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl erhalten Sie von Ihrer Gemeinde (Samtgemeinde) auf schriftlichen oder mündlichen (nicht: telefonischen) Antrag. Ihr Antrag muss im Regelfall spätestens am 9. September 2016 um 13.00 Uhr dort
    vorliegen. Nur wenn Sie Ihre Berechtigung mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dürfen Sie auch für andere den Antrag stellen und die Unterlagen abholen.
  • Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter darf die Unterlagen – gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – für bis zu vier weitere wahlberechtigte
    Personen abholen.
  • Der Wahlbrief muss spätestens am 11. September 2016 um 18.00 Uhr bei Ihrer Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahlleiterinnen und Wahlleiter bzw. an die Wahlämter Ihrer Gemeinde, Ihrer Samtgemeinde oder Ihres Landkreises.