Wahlergebnisse

Bilshausen

Wahlbezirk 001

Erststimme

Bundestagswahl 2017 - Wahlbezirk Bilshausen 001 - Erststimme

Wahlberechtigte 890
Wähler 469 52,70 %
ungültige Stimmen 3 0,64 %
gültige Stimmen 466 99,36 %

Kandidat

Anzahl

Prozent

Güntzler, CDU 261 56,01 %
Oppermann, SPD 105 22,53 %
Jürgen, GRÜNE 16 3,43 %
Kelm, DIE LINKE. 9 1,93 %
Kuhle, FDP 13 2,79 %
Hillebrecht, AfD 46 9,87 %
Rotter, PIRATEN 1 0,21 %
NPD
Tierschutzpartei
Nowak, FREIE WÄHLER 12 2,58 %
Langemeier, MLPD 0 0,00 %
BGE
DiB
DKP
DM
ÖDP
Dr. Prachar, Die PARTEI 3 0,64 %
V-Partei³

Zweitstimme

Bundestagswahl 2017 - Wahlbezirk Bilshausen 001 - Zweitstimme

Wahlberechtigte 890
Wähler 469 52,70 %
ungültige Stimmen 3 0,64 %
gültige Stimmen 466 99,36 %
Partei

Anzahl

Prozent

CDU 227 48,71 %
SPD 89 19,10 %
GRÜNE 16 3,43 %
DIE LINKE. 19 4,08 %
FDP 39 8,37 %
AfD 56 12,02 %
PIRATEN 4 0,86 %
NPD 1 0,21 %
Tierschutzpartei 2 0,43 %
FREIE WÄHLER 10 2,15 %
MLPD 0 0,00 %
BGE 0 0,00 %
DiB 0 0,00 %
DKP 0 0,00 %
DM 0 0,00 %
ÖDP 0 0,00 %
Die PARTEI 3 0,64 %
V-Partei³ 0 0,00 %

Wahlbezirk 002

Erststimme

Bundestagswahl 2017 - Wahlbezirk Bilshausen 002 - Erststimme

Wahlberechtigte 959
Wähler 537 56,00 %
ungültige Stimmen 3 0,56 %
gültige Stimmen 534 99,44 %

Kandidat

Anzahl

Prozent

Güntzler, CDU 282 52,81 %
Oppermann, SPD 142 26,59 %
Jürgen, GRÜNE 15 2,81 %
Kelm, DIE LINKE. 16 3,00 %
Kuhle, FDP 12 2,25 %
Hillebrecht, AfD 51 9,55 %
Rotter, PIRATEN 2 0,37 %
NPD
Tierschutzpartei
Nowak, FREIE WÄHLER 11 2,06 %
Langemeier, MLPD 2 0,37 %
BGE
DiB
DKP
DM
ÖDP
Dr. Prachar, Die PARTEI 1 0,19 %
V-Partei³

Zweitstimme

Bundestagswahl 2017 - Wahlbezirk Bilshausen 002 - Zweitstimme

Wahlberechtigte 959
Wähler 537 56,00 %
ungültige Stimmen 1 0,19 %
gültige Stimmen 536 99,81 %
Partei

Anzahl

Prozent

CDU 242 45,15 %
SPD 126 23,51 %
GRÜNE 22 4,10 %
DIE LINKE. 18 3,36 %
FDP 48 8,96 %
AfD 57 10,63 %
PIRATEN 0 0,00 %
NPD 4 0,75 %
Tierschutzpartei 2 0,37 %
FREIE WÄHLER 10 1,87 %
MLPD 1 0,19 %
BGE 4 0,75 %
DiB 0 0,00 %
DKP 0 0,00 %
DM 0 0,00 %
ÖDP 0 0,00 %
Die PARTEI 2 0,37 %
V-Partei³ 0 0,00 %

Samtgemeinde Gieboldehausen

Die detaillierten Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der Samtgemeinde Gieboldehausen sind auf der Internetseite der Kommunalen Dienste Göttingen zu finden.

Erststimme

Bundestagswahl 2017 - Samtgemeinde Gieboldehausen Gesamt - Erststimme

Wahlberechtigte 11.154
Wähler 8.613 77,22 %
ungültige Stimmen 55 0,64 %
gültige Stimmen 8.558 99,36 %

Kandidat

Anzahl

Prozent

Güntzler, CDU 4.578 53,49 %
Oppermann, SPD 2.110 24,66 %
Jürgen, GRÜNE 374 4,37 %
Kelm, DIE LINKE. 257 3,00 %
Kuhle, FDP 309 3,61 %
Hillebrecht, AfD 642 7,50 %
Rotter, PIRATEN 38 0,44 %
NPD
Tierschutzpartei
Nowak, FREIE WÄHLER 199 2,33 %
Langemeier, MLPD 10 0,12 %
BGE
DiB
DKP
DM
ÖDP
Dr. Prachar, Die PARTEI 41 0,48 %
V-Partei³

Zweitstimme

Bundestagswahl 2017 - Samtgemeinde Gieboldehausen Gesamt - Zweitstimme

Wahlberechtigte 11.154
Wähler 8.613 77,22 %
ungültige Stimmen 45 0,52 %
gültige Stimmen 8.568 99,48 %

Partei

Anzahl

Prozent

CDU 4.146 48,39 %
SPD 1.919 22,40 %
GRÜNE 384 4,48 %
DIE LINKE. 347 4,05 %
FDP 737 8,60 %
AfD 720 8,40 %
PIRATEN 29 0,34 %
NPD 25 0,29 %
Tierschutzpartei 45 0,53 %
FREIE WÄHLER 155 1,81 %
MLPD 2 0,02 %
BGE 7 0,08 %
DiB 6 0,07 %
DKP 0 0,00 %
DM 3 0,04 %
ÖDP 4 0,05 %
Die PARTEI 36 0,42 %
V-Partei³ 3 0,04 %

Wahlkreis 53 – Göttingen

Zu diesem Wahlkreis gehören vom Landkreis Göttingen

  • die Gemeinden Flecken Adelebsen, Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa, Flecken Bovenden, Stadt Duderstadt, Friedland, Gleichen, Stadt Göttingen, Stadt Hann. Münden, Stadt Herzberg am Harz, Rosdorf, Staufenberg
  • die Samtgemeinde Dransfeld
    • mit den Gemeinden Bühren, Stadt Dransfeld, Jühnde, Niemetal, Scheden
  • die Samtgemeinde Gieboldehausen
    • mit den Gemeinden Bilshausen, Bodensee, Flecken Gieboldehausen, Krebeck, Obernfeld, Rhumspringe, Rollshausen, Rüdershausen, Wollbrandshausen, Wollershausen
  • die Samtgemeinde Radolfshausen
    • mit den Gemeinden Ebergötzen, Landolfshausen, Seeburg, Seulingen, Waake

Erststimme

Bundestagswahl 2017 - Wahlkreis 53 Göttingen Gesamt - Erststimme

Zweitstimme

Bundestagswahl 2017 - Wahlkreis 53 Göttingen Gesamt - Zweitstimme

Bundesweit

Vorl. amtl. Endergebnis Bundestagswahl 2017

Eine gute Alternative zur Wahlurne

Wie funktioniert die Briefwahl?

Fragen & Antworten zur Bundestagswahl

Die mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

Die Zahl kann sich durch sogenannte Überhangmandate erhöhen. Dem 18. Deutschen Bundestag gehören derzeit 630 Abgeordnete an (Stand: Juni 2017).

Am 24. September 2017 von 8 bis 18 Uhr.

Der erste Deutsche Bundestag wurde am 14. August 1949 gewählt.

Die erste Bundestagswahl im vereinigten Deutschland fand am 2. Dezember 1990 statt. An diesem Tag wurde der zwölfte Deutsche Bundestag gewählt. Mit der Bundestagswahl 2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt.

Die Wahlperiode des Deutschen Bundestags beträgt vier Jahre. Die letzte Bundestagswahl war am 22. September 2013.

Wahlberechtigt bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag sind alle Deutschen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Wählerinnen und Wähler werden im Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirks geführt.

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie sind jedoch auch wahlberechtigt, sofern sie nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie müssen bis zum 3. September einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Neben den Menschen, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen (weil sie z.B. keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder zu jung sind), können Menschen in Deutschland aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein:

Das betrifft zum einen Menschen, deren Angelegenheiten in allen Lebensbereichen ein Betreuer bzw. eine Betreuerin regelt. Menschen, die nur in manchen Bereichen aber keine „Totalbetreuung“ benötigen, dürfen dagegen wählen.

Ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Menschen, die nach einer begangenen Straftat aufgrund einer seelischen Störung als „schuldunfähig“ eingestuft und in ein psychatrisches Krankenhaus eingewiesen worden sind.

Zudem kann Menschen ausschließlich bei bestimmten politischen Straftaten (z.B. Landesverrat, Wahlfälschung und Propagandadelikte) das aktive und passive Wahlrecht durch ein Gerichtsurteil für zwei bis maximal fünf Jahre entzogen werden. Dies ist in Deutschland jedoch die Ausnahme.

Zur Bundestagswahl 2017 dürfen rund 61,5 Millionen Menschen wählen. Das schätzt der Bundeswahlleiter. Darunter sind auch rund drei Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.

Wählbar ist jede oder jeder volljährige Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und das aktive Wahlrecht besitzt. Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Für die Bundestagswahl 2017 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage des Gebietsstandes vom 29. Februar 2016 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung insgesamt 34 Wahlkreise neu abgegrenzt.

Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke unterteilt. Darunter versteht man einen örtlichen Bereich, dessen Bewohner in dem gleichen Wahllokal wählen dürfen. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie geführt werden. Es sei denn, sie beantragen bis zum 22. September einen Wahlschein, der sie dazu berechtigt, in einem anderen Bezirk ihres Wahlkreises zu wählen.

Gewählt wird in den Wahllokalen in den verschiedenen Wahlbezirken. In welchem Wahllokal man wählen darf, steht in der Wahlbenachrichtigung. Die bekommt jede und jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte vor der Wahl per Post zugeschickt. Wer am Wahltag z.B. nicht zu Hause ist und trotzdem wählen will, kann Briefwahl beantragen.

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels vergeben, auf der rechten Hälfte vergibt man die Zweitstimme. Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf nur ein Kreuz gemacht werden, ansonsten ist dieser ungültig.

Mit der Erststimme wird der oder die Abgeordnete des eigenen Wahlkreises gewählt (Direktwahl). Parteien dürfen pro Wahlkreis nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Auch parteilose Kandidaten können sich für die Erststimme zur Wahl stellen.

Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei – also keine einzelnen Kandidaten. Auf dieser sogenannten geschlossenen Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen sollen. Diese Reihenfolge legen die Parteien intern auf Parteitagen fest.

42 Parteien treten zur Bundestagswahl an: 34 von ihnem mit eigenen Landeslisten, acht nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten. Wichtig ist: Nicht alle Parteien treten in allen Bundesländern zur Wahl an.

Der Bundeswahlausschuss hatte 48 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Ursprünglich wollten 63 Parteien und politische Vereinigungen an der Bundestagswahl teilnehmen. Um als Parteien anerkannt und in Deutschland zu Wahlen zugelassen zu werden, müssen politische Vereinigungen verschiedene Bedingungen erfüllen.

Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Wer als Direktkandidat die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein.

Die übrigen Parlamentssitze werden mit Bewerberinnen und Bewerbern von den Landeslisten der Parteien besetzt. Ausschlaggebend für die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, ist deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen.

Für die Verteilung der Sitze ist vor allem das Verhältnis der Zweitstimmen maßgeblich. Parteien, die bundesweit nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben (Fünfprozenthürde bzw. Sperrklausel) und in weniger als drei Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten haben (Grundmandatsklausel), sind von der anteilsmäßigen Verteilung der Sitze ausgeschlossen. Errungene Direktmandate dieser Parteien oder von Bewerbern ohne Landesliste bleiben außerhalb der anteilsmäßigen Verteilung erhalten.

Die anteilsmäßige Verteilung passiert in zwei Schritten:

Zuerst wird die Mindestanzahl der Sitze einer Partei im Deutschen Bundestag berechnet. Dabei werden für jedes Bundesland im Verhältnis zur dortigen deutschen Bevölkerung Sitzkontingente – insgesamt 598 Sitze – ermittelt und den Parteien entsprechend ihres Anteils an den Zweitstimmen zugeschlagen. Hat eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewonnen, als ihr Sitze über die Zweitstimme zustehen würden, wird ihre Sitzanzahl in diesem Land entsprechend erhöht.

Dann findet die tatsächliche Verteilung der Sitze auf die Parteien statt und zwar zuerst auf Bundesebene. Anschließend werden die Sitze innerhalb der Parteien auf die jeweiligen Landeslisten verteilt. Dabei wird die Gesamtanzahl der Sitze so lange erhöht, dass jede Partei mindestens die im ersten Schritt errechnete Mindestanzahl an Sitzen erhält. Eine durch Direktmandate erhöhte Mindestsitzanzahl einer Partei (Überhangmandate) wird somit durch die Erhöhung der Sitzanzahl bei den anderen Parteien (Ausgleichsmandate) aufgewogen und die anteilsmäßige Verteilung der Parlamentssitze nach Zweitstimmenanteil bewirkt. Dadurch kann sich die Anzahl der Gesamtsitze im Bundestag deutlich erhöhen. Dem 18. Deutschen Bundestag gehören derzeit 630 Abgeordnete an (Stand: Juni 2017).

Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen – also spätestens am 24.10.2017.
Quelle: „Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2017“ von der Bundeszentrale für politische Bildung. Lizenz CC-BY-NC-ND/4.0 .