Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes der Schiedsperson für die Samtgemeinde Gieboldehausen

In der Samtgemeinde Gieboldehausen ist zum 01.10.2021 für die Dauer von 5 Jahren die Stelle einer Schiedsperson neu zu besetzen.

Bewerber müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein (§ 3 des Nieders. Gesetzes über Gemeindliche Schiedsämter- NSchÄG) sowie das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Samtgemeinde Gieboldehausen wohnen.

Die Schiedsperson führt das Schiedsamt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen (§ 13 bzw. § 37 NSchÄG). Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Hierfür ist entsprechendes Verhandlungsgeschick verbunden mit Autorität aber auch einer sachlichen, besonnenen und vorurteilsfreien Vermittlungsfähigkeit Vorausset-zung.

Die Schiedsperson untersteht der unmittelbaren dienstlichen und fachlichen Aufsicht der Leitung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitzt hat. Für den Bereich der Samtgemeinde Gieboldehausen ist dies das Amtsgericht Duderstadt. Die Durchführung der Schlichtungsverfahren sind anhand von Vordrucken zu dokumentieren sowie die Abrechnung der Verfahren und die Führung eines Kassenbuches vorzunehmen. Hierfür erhalten die Schiedspersonen umfangreiche Wissensvermittlung und Unterstützung auch im Rahmen von Fortbildungsangeboten. Die Samtgemeinde übernimmt die mit dem Amt verbundenen Sachkosten, Kosten für Grund- und Aufbauseminar, Mitgliedsbeitrag im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. und stellt Räumlichkeiten für Sprechstunden bzw. Verhandlungsführungen zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger richten ihre aussagefähige Bewerbung (Beruf, kurzer Lebenslauf, Motivation für das Ehrenamt sowie ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten) bis zum 31.08.2021 an die Samtgemeinde Gieboldehausen Fachbereiche Einwohner und Bürger, Hahlestraße 1, 37434 Gieboldehausen oder per E-Mail im PDF-Format an ordnung@sg-gieboldehausen.de

Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogenen Daten gespeichert. Mit Abgabe der Bewerbung wird das Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten im Sinne des NDSG vorausgesetzt. Für Rückfragen steht die Fachbereichsleitung Frau Wilde unter Tel. 05528 202 200 bzw. unter der vorgenannten Mailadresse zur Verfügung.

Weitere umfangreiche Informationen zum Ehrenamt sind zudem auf der Seite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. https://www.schiedsamt.de/gerichte-und-gemeinden/haeufig-gestellte-fragen zu finden.

Steffen Ahrenhold
Samtgemeindebürgermeister