Die Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Landes Niedersachsen fasst die bislang geltenden Regeln zusammen und ergänzt diese. Das macht die entsprechenden Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Göttingen überflüssig; sie werden daher aufgehoben.

Ab sofort bis einschließlich 19. April 2020 gelten unter anderem diese ergänzenden, vom Land Niedersachsen aufgestellte Regelungen:

  • Besuche von Dritten im eigenen Zuhause sind untersagt (das Land hat angekündigt, diesen Punkt zu überarbeiten ).
  • Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden dürfen öffnen. Das gilt nicht für Blumenverkaufsstände auf Wochenmärkten. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gewahrt wird.
  • Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben, dürfen für 14 Tage nach der Rückkehr Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen nicht betreten.
  • Dienstleistungen der Physiotherapie, Ergotherapie oder der Osteopathie, sind untersagt, es sei denn, die Behandlung ist ärztlich veranlasst und unaufschiebbar.